Pioniere der Interkommunalen Zusammenarbeit

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Strukturen

Was sind kommunale Aufgaben?

Kommunale Aufgaben sind nicht auf Dauer festgelegt, sondern entwickeln sich durch wandelnde gesellschaftliche und politische Erwartungen an die öffentliche Verwaltung. Demografischer Wandel, technische Entwicklung, gestiegene Ansprüche durch höheren Lebensstandard, oder insbesondere die Zuweisung von Aufgaben, führen in Umfang, Zahl und Intensität nach zu ständig wachsenden Aufgaben wie auch Aufwendungen der Kommunen.

Zu den wichtigsten Aufgaben einer Kommune gehört die Verwaltung im herkömmlichen Sinn wie Meldeamt, Standesamt, Baurechtsbehörde, aber auch Ordnungsbefugnisse wie z. B. im Umweltschutz. Je mehr Aufgaben eine Gemeinde zu erfüllen hat, desto wichtiger wird die Planung. Hierzu gehört die finanzielle Planung mit mittelfristiger Finanzplanung und Haushaltsplanung, aber auch die fachliche Planung eines Gemeindeentwicklungsplans, innerhalb dessen auch strategische Entwicklungen und Ziele festzuschreiben sind.

Grob lassen sich die Aufgaben einer Kommune in Pflicht-, freiwillige und weisungsgebundene Aufgaben einteilen.

  • Pflichtaufgaben

Die Städte, Gemeinden und Kreise haben vor allem die Grundversorgung mit Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge sicherzustellen (beispielsweise Schulen, Öffentlicher Personennahverkehr, Ver- und Entsorgung, …). Bestimmte Aufgaben werden durch Bund oder Land per Gesetz vorgeschrieben, so genannte Pflichtaufgaben. Unbedingte Aufgaben wie Gemeindewahlen oder Feuerwehr hat jede Gemeinde zu erfüllen, bedingte Pflichtaufgaben nur unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. die Aufstellung eines Flächennutzungsplanes).

Grundsätzlich unterscheidet man bei den Pflichtaufgaben laut Kommunalverfassung zwischen denen des übertragenen Wirkungskreises und denen des eigenen Wirkungskreises.

Die kommunalen Körperschaften können durch Gesetz oder durch Rechtsverordnung zur Erfüllung einzelner Selbstverwaltungsaufgaben verpflichtet werden (pflichtige Selbstverwaltungsaufgaben). Die Gemeinde kann hier in der Regel nicht das „Ob“, sondern nur das „Wie“ entscheiden. Beispiele: ÖPNV, Abfallwirtschaft, Sozialhilfe, Jugendhilfe, Brandschutz, Denkmalschutz, Kindertagesförderung.

  • Freiwillige Aufgaben

Freiwillige Aufgaben sind Aufgaben, die sich die Kommune selbst stellt. Sie bilden das Herzstück der Kommunalpolitik. Hier geht es um Lebensqualität: Beratungsstellen, Museen, Bibliotheken, Jugendeinrichtungen Sportplätze, Freibäder, Freizeitangebote, Tierparks, aber auch die Einrichtung und Erhaltung von Grünanlagen, etc.). Je knapper das Geld wird, desto mehr geraten diese Leistungen in den Fokus von Sparbeiträgen.

Im Bereich der freiwilligen Aufgaben entscheidet die Gemeinde selbst, ob sie tätig werden will oder nicht. Dann allerdings ist sie auch dort gesetzlichen Vorschriften unterworfen.

  • Weisungsaufgaben

Hierbei handelt es sich um Aufgaben, die der Kommune zur Erfüllung nach Weisung übertragen werden. Die Kommunen werden zunehmend zur Erfüllung der Aufgaben verpflichtet. Im Grunde sind es kommunale Aufgaben staatlichen Ursprungs. Dabei kann die Gemeinde in der Regel weder das „Ob“ noch das „Wie“ entscheiden. Beispiele: Parlamentswahlen, Ausländerangelegenheiten, Ordnungs-recht, Katastrophenschutz, Unterhaltssicherung und Gesundheitsdienst. Die Kommunen legen zwar Wert darauf, dass in diesem Fall auch die Kosten vom Bund bzw. vom Land übernommen werden, doch da dies heute nur teilweise der Fall ist, kommen auf die Kommunen immer mehr Aufwendungen zur Erfüllung dieser Aufgaben zu. Bei der Umsetzung von Weisungsaufgaben hat die Gemeinde bei der Durchführung, aufgrund von gesetzlichen Vorschriften keinen Ermessensspielraum.

Die wichtigsten Leistungen auf einen Blick

Unternehmen
  • Ermittlung der Vor- & Nachteile unterschiedlicher Varianten der Zusammenarbeit
  • Prüfung der rechtlich-organisatorischen Machbarkeit und deren Auswirkungen
  • Aufzeigen der Akzeptanz durch die Bevölkerung
  • Validierung möglicher ökonomischer Effekte unterschiedlicher Organisationsmodelle
  • Entwicklung von Kommunikationskonzepten
  • Einbindung der politischen Gremien, Mitarbeiterschaft, Bürgerinnen & Bürger, Aufsichtsbehörden, Organisationen & Verbände
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Interkommunale Zusammenarbeit, die auch als interkommunale Kooperation bezeichnet wird, beschreibt zunächst schlicht die Zusammenarbeit von Gebietskörperschaften. Dabei ist die Organisationsform der Gebietskörperschaft zunächst irrelevant. IKZ kann also von Gemeinden, kreisangehörigen oder kreisfreien Städten sowie Kreisen zur Realisierung gemeinsamer Ziele und Aufgaben genutzt werden. Die Strukturen einer Kooperation sind unterschiedlich ausformbar. So kann sie nachbarschaftsbezogen, Stadt-Umland-geprägt oder eher regionalräumlich orientiert sein. Ein regelmäßiges „Einfallstor“ für interkommunale Zusammenarbeit, liegt in der Wahrnehmung wichtiger Aufgaben rund die regionale Raumplanung. Beispielsweise zu nennen sind hier die Regionalpläne. Darüber hinaus entsteht interkommunale Zusammenarbeit auch durch die Bereitstellung technischer Infrastrukturen, beispielsweise im Bereich Ver- und Entsorgung, wie Klärwerke oder die Abfallentsorgung. Aber auch der gemeindeübergreifende Personennahverkehr, der Umweltschutz, im Kulturbereich bspw. in Form von kreisweiten Volkshochschulen sowie im Gesundheitswesen oder der Fürsorge. Aufgrund der zunehmenden Diskussion um werthaltige Arbeitsplätze, den Klimawandel oder den eigenen Flächenverbrauch in der Kommune entstehen zunehmend neue Formen der Kooperation in Form von interkommunalen Gewerbegebieten. Diese Form der Gewerbegebiete werden von mehreren Gebietskörperschaften gemeinsam geplant, entwickelt, besteuert und/oder betrieben.

Ganz grundsätzlich stehen der interkommunalen Zusammenarbeit zahlreiche Rechtsformen zur Verfügung: Diese reicht von der Übertragung der Aufgabenerfüllung an eine Gemeinde mittels Anschlussvertrag/Fusion/Beitritt, über informelle sowie freiwillige Kooperationsformen wie Arbeitsgemeinschaften und Regionalkonferenzen, hin zur gemeinsamen Aufgabenerfüllung im Sinne einer Gesellschaft privaten oder öffentlichen Rechts. Nicht auszuschließen hierbei ist auch die Aufgabenwahrnehmung über besondere Körperschaftsfprmen des öffentlichen Rechts, beispielsweise den Gemeindeverwaltungsverband oder den Zweckverband.

Die rechtlichen Grundlagen der interkommunalen Zusammenarbeit finden sich unter anderem in Artikel 28 GG. Die Speziefierung und Handlungsrahmen sind in den Gesetzen über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG) der Länder geregelt. Aus historischen und strukturellen Gründen sind in manchen Agglomerationen wurden Kommunen qua Landesgesetz über einen Stadt-Umland-Verband zur interkommunalen Zusammenarbeit verpflichtet. Ähnliches gilt allerdings auch für die sogenannten Verbandsgemeinden, deren Aufgabe darin besteht die (Verwaltungs)Fähigkeit der einzelnen kleinen Kommunen zu sichern. Gleichzeitig sollen in der Regel schäfliche Auswirkungen durch eintretende Effekte der Suburbanisierung entgegengewirkt werden.

um schädlichen Auswirkungen der Suburbanisierung entgegenzuwirken. Die Aufgaben jener „Verbände durch Landesgesetz“ sind etwa die gemeinsame Flächennutzungs- oder Regionalplanung oder die gemeinsame Trägerschaft regional bedeutsamer Einrichtungen.

Der hessische Innenminister Peter Beuth bemerkt dazu: „Viele Kommunen stehen vor denselben Herausforderungen und Aufgaben. Interkommunale Zusammenarbeit führt bei ihnen zu Synergieeffekten und ist Ausdruck eines verantwortungsbewussten Umgangs mit personellen und finanziellen Ressourcen.“

Kommunen müssen sich demanch vermehr als Teil eines Netzwerkes verstehen, in dem starke wechselseitige Verflechtungen innerhalb ihrer Region bestehen. Im Sinne des regionalen Gemeinwohls ist es deshalb erforderlich, die isolierte Entwicklung einer einzelnen Gemeinde von einer gesamtregionalen Sichtweise  zu überzeugen und auch zu dieser überzugehen. Hierdurch vermeintlich entstehende „Einschränkungen der kommunalen Selbstverwaltung und Selbstbestimmung“ werden in der Regel jedoch durch ein ein mehr an Handlungsflexibilität ausgeglichen.

Zu berücksichtigen bei der Entscheidung, ob interkommunale Zusammenarbeit in welcher Form auch immer angestrebt wird, müssen unterschiedliche Faktoren wie beispielsweise die Bevölkerungsentwicklung, die knappen finanziellen Ressourcen, die technologische Entwicklung und die gestiegenen Erwartungen der Bürgerschaft und der Unternehmen an Art und Qualität kommunaler Leistungen zur Bewertung miteinfließen. Die beständig steigenden Anforderungen an die Kommunen fordern auch die Mitarbeiter znehmend. Gerade deshalb praktizieren viele Landkreise, Städte und Gemeinden seit vielen Jahren in einer Vielzahl von Aufgabenbereichen eine erfolgreiche Interkommunale Zusammenarbeit. Hierbeit meistern viele Gebietskörperschaften den Balanceakt zwischen dem Erhalt der eigenen Leistungs- und Gestaltungsfähigkeit und der Beibehaltung der Eigenständigkeit und  eigenen Identität.

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