Pioniere der Interkommunalen Zusammenarbeit

Herausforderungen

Gestaltungformen

Handlungfelder

Herangehensweise

Exkurs

Strukturen

Konzept zur Implementierung Interkommunaler Zusammenarbeit

Interkommunale Zusammenarbeit ist je nach Ziel und beteiligten Kommunen ein sehr komplexes Handlungsfeld. Während der engen Zusammenarbeit müssen Ziele und Meinungen der Partnerkommunen in Einklang gebracht werden. Die Wahl der passenden Partnerkommune ist deshalb der erste Schritt zu einem erfolgreichen Projektverlauf. Der Partnersuche liegt die Überlegung zu Grunde, welches Problem gelöst oder welches Ziel angestrebt wird und wie die Kooperation mit einer anderen Kommune dabei weiterhelfen kann. Die Interkommunale Zusammenarbeit sollte darum nie das Ziel, sondern nur das Mittel zur Zielerreichung sein.

Um festzustellen, welche der Gestaltungsformen Interkommunaler Zusammenarbeit, die am besten geeignete ist, empfiehlt es sich insgesamt sieben aufeinander abgestimmte Strategie- und Konzeptionsphasen zu durchlaufen. Die durchgängige Projektbegleitung und -management ist unerlässlich, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten und nicht vom ursprünglichen Ziel abzukommen.

In der Eröffnungsveranstaltung (Kick-Off) werden die exakten Projektziele definiert. Diese Zielbestimmung zu Beginn des Projekts dient dazu die Erwartungen aller Projektpartner zu vereinheitlichen, damit Unstimmigkeiten zwischen den Kommunen im Projektverlauf vermieden werden. Im Kick-Off wird außerdem die Projektorganisation festgelegt. Dazu zählt sowohl die personelle Besetzung als auch die Zuordnung von Verantwortlichkeiten. Im  besten Fall werden die Projekte nicht zu groß aufgebaut oder in kleinere Ziele unterteilt, um die Erfolge auch in der kurzen Frist sichtbar zu machen. Diese Sichtbarkeit ist besonders für die Öffentlichkeitsarbeit entscheidend. Da Interkommunale Kooperation oftmals auch eine emotionale Ebene auf Seiten der Bürger und Bürgerinnen  mitsichbringt sollten die handelnden Kommunen stets die Transparenz wahren und Poltik und Öffentlichkeit miteinbeziehen.

Nach Aufbau der Projektorganisation werden die strategischen Entscheidungsparameter entwickelt, festgelegt und in ihrer Reihenfolge bewertet. Dies dient bereits zu Projektbeginn zum Aufbau eines Entscheidungsmodells, welches zum Ende in einem Bewertungsverfahren aller harten und weichen Faktoren mündet.

Anschließend sollte die aktuelle Situation der beteiligten Kommunen hinsichtlich organisatorischer, personeller und finanzieller Gesichtspunkte analysiert werden. Das grundsätzliche Verständnis der Aufgabenumfänge, Leistungsstrukturen und Rahmenbedingungen ist Voraussetzung für die Bewertung der Gestaltungsform Interkommunaler Zusammenarbeit.

Basierend auf der Bestandsaufnahme können nun die Modelle Interkommunaler Zusammenarbeit erarbeitet werden. Ebenso sollte man sich darüber einig werden, welche Aufgaben von den Kommunen in Kooperation erledigt werden und welche weiterhin bei den einzelnen Kommunen verbleiben.

Die Bewertung der Zukunftsfähigkeit der verschiedenen Organisationsvarianten erfolgt anhand eines Bewertungsverfahrens, dafür bietet sich eine Nutzwertanalyse an. Diese berücksichtigt neben wirtschaftlichen Effekten auch die Frage, mit welchem Grad der Akzeptanz bei Bürgern, Mitarbeitern der Verwaltung und der kommunalen Politik die gewählte Variante realisiert werden kann.

Die wirtschaftlichen Effekte werden von der Bewertung der verwaltungsorganisatorischen und soziokulturellen Effekte durch die Nutzwertanalyse klar getrennt, da letztere überwiegend qualitative, nicht messbare Faktoren enthalten. Jede Interessengruppe mag aufgrund ihrer unterschiedlichen Betroffenheit, ihrer Funktion, Lebenssituation oder Erfahrung eine differenzierte Meinung zur Bewertung haben. Um eine objektive Einschätzung zu gewährleisten empfiehlt es sich einen externen Berater heranzuziehen, der die unterschiedlichen Interessenslagen berücksichtigt und mit den sachlichen Argumenten zusammenbringt.

Ausgehend von der geschaffenen Bewertungsgrundlage wird in der letzten Projektphase ein Umsetzungs- und Zeitplan erarbeitet.

Die wichtigsten Leistungen auf einen Blick

Unternehmen
  • Ermittlung der Vor- & Nachteile unterschiedlicher Varianten der Zusammenarbeit
  • Prüfung der rechtlich-organisatorischen Machbarkeit und deren Auswirkungen
  • Aufzeigen der Akzeptanz durch die Bevölkerung
  • Validierung möglicher ökonomischer Effekte unterschiedlicher Organisationsmodelle
  • Entwicklung von Kommunikationskonzepten
  • Einbindung der politischen Gremien, Mitarbeiterschaft, Bürgerinnen & Bürger, Aufsichtsbehörden, Organisationen & Verbände
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Interkommunale Zusammenarbeit, die auch als interkommunale Kooperation bezeichnet wird, beschreibt zunächst schlicht die Zusammenarbeit von Gebietskörperschaften. Dabei ist die Organisationsform der Gebietskörperschaft zunächst irrelevant. IKZ kann also von Gemeinden, kreisangehörigen oder kreisfreien Städten sowie Kreisen zur Realisierung gemeinsamer Ziele und Aufgaben genutzt werden. Die Strukturen einer Kooperation sind unterschiedlich ausformbar. So kann sie nachbarschaftsbezogen, Stadt-Umland-geprägt oder eher regionalräumlich orientiert sein. Ein regelmäßiges „Einfallstor“ für interkommunale Zusammenarbeit, liegt in der Wahrnehmung wichtiger Aufgaben rund die regionale Raumplanung. Beispielsweise zu nennen sind hier die Regionalpläne. Darüber hinaus entsteht interkommunale Zusammenarbeit auch durch die Bereitstellung technischer Infrastrukturen, beispielsweise im Bereich Ver- und Entsorgung, wie Klärwerke oder die Abfallentsorgung. Aber auch der gemeindeübergreifende Personennahverkehr, der Umweltschutz, im Kulturbereich bspw. in Form von kreisweiten Volkshochschulen sowie im Gesundheitswesen oder der Fürsorge. Aufgrund der zunehmenden Diskussion um werthaltige Arbeitsplätze, den Klimawandel oder den eigenen Flächenverbrauch in der Kommune entstehen zunehmend neue Formen der Kooperation in Form von interkommunalen Gewerbegebieten. Diese Form der Gewerbegebiete werden von mehreren Gebietskörperschaften gemeinsam geplant, entwickelt, besteuert und/oder betrieben.

Ganz grundsätzlich stehen der interkommunalen Zusammenarbeit zahlreiche Rechtsformen zur Verfügung: Diese reicht von der Übertragung der Aufgabenerfüllung an eine Gemeinde mittels Anschlussvertrag/Fusion/Beitritt, über informelle sowie freiwillige Kooperationsformen wie Arbeitsgemeinschaften und Regionalkonferenzen, hin zur gemeinsamen Aufgabenerfüllung im Sinne einer Gesellschaft privaten oder öffentlichen Rechts. Nicht auszuschließen hierbei ist auch die Aufgabenwahrnehmung über besondere Körperschaftsfprmen des öffentlichen Rechts, beispielsweise den Gemeindeverwaltungsverband oder den Zweckverband.

Die rechtlichen Grundlagen der interkommunalen Zusammenarbeit finden sich unter anderem in Artikel 28 GG. Die Speziefierung und Handlungsrahmen sind in den Gesetzen über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG) der Länder geregelt. Aus historischen und strukturellen Gründen sind in manchen Agglomerationen wurden Kommunen qua Landesgesetz über einen Stadt-Umland-Verband zur interkommunalen Zusammenarbeit verpflichtet. Ähnliches gilt allerdings auch für die sogenannten Verbandsgemeinden, deren Aufgabe darin besteht die (Verwaltungs)Fähigkeit der einzelnen kleinen Kommunen zu sichern. Gleichzeitig sollen in der Regel schäfliche Auswirkungen durch eintretende Effekte der Suburbanisierung entgegengewirkt werden.

um schädlichen Auswirkungen der Suburbanisierung entgegenzuwirken. Die Aufgaben jener „Verbände durch Landesgesetz“ sind etwa die gemeinsame Flächennutzungs- oder Regionalplanung oder die gemeinsame Trägerschaft regional bedeutsamer Einrichtungen.

Der hessische Innenminister Peter Beuth bemerkt dazu: „Viele Kommunen stehen vor denselben Herausforderungen und Aufgaben. Interkommunale Zusammenarbeit führt bei ihnen zu Synergieeffekten und ist Ausdruck eines verantwortungsbewussten Umgangs mit personellen und finanziellen Ressourcen.“

Kommunen müssen sich demanch vermehr als Teil eines Netzwerkes verstehen, in dem starke wechselseitige Verflechtungen innerhalb ihrer Region bestehen. Im Sinne des regionalen Gemeinwohls ist es deshalb erforderlich, die isolierte Entwicklung einer einzelnen Gemeinde von einer gesamtregionalen Sichtweise  zu überzeugen und auch zu dieser überzugehen. Hierdurch vermeintlich entstehende „Einschränkungen der kommunalen Selbstverwaltung und Selbstbestimmung“ werden in der Regel jedoch durch ein ein mehr an Handlungsflexibilität ausgeglichen.

Zu berücksichtigen bei der Entscheidung, ob interkommunale Zusammenarbeit in welcher Form auch immer angestrebt wird, müssen unterschiedliche Faktoren wie beispielsweise die Bevölkerungsentwicklung, die knappen finanziellen Ressourcen, die technologische Entwicklung und die gestiegenen Erwartungen der Bürgerschaft und der Unternehmen an Art und Qualität kommunaler Leistungen zur Bewertung miteinfließen. Die beständig steigenden Anforderungen an die Kommunen fordern auch die Mitarbeiter znehmend. Gerade deshalb praktizieren viele Landkreise, Städte und Gemeinden seit vielen Jahren in einer Vielzahl von Aufgabenbereichen eine erfolgreiche Interkommunale Zusammenarbeit. Hierbeit meistern viele Gebietskörperschaften den Balanceakt zwischen dem Erhalt der eigenen Leistungs- und Gestaltungsfähigkeit und der Beibehaltung der Eigenständigkeit und  eigenen Identität.

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