Das Vergabesvolumen der öffentlichen Hand ist umfänglich, um nicht zu sagen enorm. Bund, Länder und Gemeinden sowie deren Einrichtungen vergeben jedes Jahr Aufträge im Wert von rund 300 Milliarden Euro.
Dieses Vergabevolumen wird von über 35.000 Vergabestellen abgewickelt. Dabei beschaffen diese Güter und Dienstleistungen aus nahezu allen Branchen und Wirtschaftszweigen. Dabei reicht die Bandbreite von alltäglichen Commodities wie Konsumgütern über Bauleistungen bis hin zu komplexen IT-Beschaffungsszenarien. Aufträge der öffentlichen Hand sind somit für eine Vielzahl von Unternehmen von Bedeutung und stellen die Verwaltungen vor große administrative Hürden.
Je nach Strategie und Auffindbarkeit der Unternehmen können Produkte und Dienstleistungen auf regionaler, nationaler oder europäischer Ebene hin und wieder nur schwer gefunden oder identifiziert werden. Dies insbesondere deshalb, da die Leistungsbreite der Anbieter schwankt.
Dieser Abschnitt der Internetauftritts der GE/CON soll Kommunen einen ersten Eindruck von den Herausforderungen und Möglichkeiten öffentlicher Vergabe bieten.
Denn die Vergabe öffentlicher Aufträge wird durch zahlreiche Vorschriften geregelt. Sofern Kommunen und Anbieter erfolgreich zueinander finden wollen, müssen die Regeln klar definiert sein, der Markt bekannt, die abgefragte Leistung dem Markt bekannt gemacht und die eingehenden Angebote bewertet werden. Die aufgestellten Regeln sind hierbei verbindlich für das gesamte Verfahren.
Relevant für den öffentlichen Auftraggeber sind Anforderungen an Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit, Präqualifizierung im Liefer- und Dienstleistungsbereich (PQ-VOL) sowie die Rechtsschutzmöglichkeiten.
Breite Nachfrage nach Waren und Dienstleistungen
Wie bereits erwähnt umfasst der Beschaffungskatalog der öffentlichen Hand Güter und Leistungen nahezu aller Wirtschaftszweige und Branchen, von alltäglichen Gebrauchsgütern bis zu kompliziertesten technischen Großgeräten. Zusätzlich können und werden Dienstleistungen wie Reinigungs-, Wartungs-, Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten durch die öffentliche Hand nachgefragt. Dies wiederum bedeutet, dass fast jedes am Markt operierende Unternehmen für öffentliche Aufträge infrage kommt. Hierdurch entsteht für die Verwaltung ein nicht zu unterschätzender Prüf- und Verwaltungsaufwand. Je nach Leistungsfähigkeit der Unternehmung und räumlicher Verortung der Anbieter ist nicht immer ein regionaler Bezug zu gewährleisten.
Ein Markt mit Besonderheiten
Verträge mit der Privatwirtschaft bieten öffentlichen Auftraggebern interessante Möglichkeiten Leistungen überhaupt oder in einer bestimmten Qualität zu erbringen. Öffentliche Auftraggeber sind dem Prinzip der Wirtschaftlichkeit unterworfen und sind daher auf eine besondere Sorgfalt im Umgang der ihnen zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel angewiesen. Wichtig ist deshalb neben der klaren Formulierung welches Gut oder welche Dienstleistung am Markt abgefragt wird, einen Ausschreibungsablauf zu entwickeln, welche die benannten Prinzipien unterstützt. In welcher organisatorischen Form die Vergabe einer Kommune erfolgt entscheidet diese selbst. Ob die entsprechenden Stellen in einer Verwaltung zusätzlich die Vergabe für weitere interne Organisationseinheiten übernimmt, ist der Verwaltung selbst überlassen.