Pioniere der Interkommunalen Zusammenarbeit
So zahlreich die Gründe für den Bedeutungszuwachs Interkommunaler Kooperationen sind, so vielfältig sind auch deren Handlungsfelder. Prinzipiell können alle Aufgaben des kommunalen Wirkungskreises Gegenstand zwischengemeindlicher Zusammenarbeit sein. Auch übertragene Aufgaben des Bundes können gemeinsam erledigt werden, sofern nicht weitere Bestimmungen dies untersagen.
Mögliche Handlungsfelder sind:
- Abwasser-/ Abfallwirtschaft
- Wasserversorgung
- Aufgaben der Kernverwaltung
- Informationstechnologie/ eGovernment
- Tourismusförderung/ Regionalmarketing
- Bereiche des kommunalen Wirkungskreises wie
- Pflicht- und Weisungsaufgaben der Verwaltung
- Bürgerservices
- …
Bereits seit vielen Jahren umfasst der Bereich der Interkommunalen Zusammenarbeit z.B. die Abwasser- und Abfallwirtschaft oder Wasserversorgung. Rechtlich verbindliche, auf konkreten Verträgen beruhende Verbände in der Daseinsvorsorge haben sich als Erfolgsmodell erwiesen. Hierbei stehen zumeist klare Zielvorstellungen wie wirtschaftliche Synergieeffekte oder eine effiziente Aufgabenerledigung im Fokus der Zusammenarbeit.
Gegenseitiges Vertrauen ist einer der wichtigsten Grundsteine für eine erfolgreiche Interkommunale Kooperation. Zweifelsohne eignen sich Aufgabenfelder, die nicht unmittelbar von großen finanziellen und funktionalen Interessen dominiert werden, Vertrauen aufzubauen und Berührungsängste abzubauen.
So werden bspw. vielerorts Verbände mit dem Ziel eines gemeinsamen Regionalmarketings oder der Tourismusförderung gegründet. Eine Zusammenarbeit kann daher unter vergleichsweise überschaubaren Bedingungen und ohne großes Risiko geübt werden, die zudem eine identitätsstiftende Wirkung für die Region hat.
Vom Handlungsfeld zum Identitätsstifter
Insbesondere der Bereich der Informationstechnologie bis hin zum eGovernment stellt eine gute Möglichkeit der Zusammenarbeit dar. Dies geschieht häufig seit Jahrzehnten durch den Zusammenschluss in Zweckverbänden oder anderen Rechtsformen. Hierbei sind außerordentliches Fachwissen sowie hohe, wiederkehrende Investitionen notwendig. Durch den enormen technischen Fortschritt können kleine Kommunen mit der Entwicklungsgeschwindigkeit kaum mithalten. Gleichzeitig sind die Kommunen in ihrer Leistungserbringung von moderner Soft- und Hardware abhängig.
Über den Rahmen der bereits genannten favorisierten Handlungsfelder Interkommunaler Zusammenarbeit hinaus, erstrecken sich die Kooperationsmöglichkeiten auf nahezu alle Bereiche des kommunalen Wirkungskreises. Selbst das Kerngeschäft der Kommunen, die allgemeinen Verwaltungsaufgaben, kann Gegenstand Interkommunaler Zusammenarbeit sein.
Gemäß dem Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung können Städte und Gemeinden auch in den Bereichen der Pflicht- und Weisungsaufgaben die Aufgabenerfüllung nach ihren eigenen Vorstellungen organisieren. Gegebenenfalls notwendig ist hierfür die Zustimmung der verantwortlichen Aufsichtsbehörden.
Bei den allgemeinen Verwaltungsaufgaben sind die Anforderungen an Städte und Gemeinden in den letzten Jahren komplexer und vielschichtiger geworden. Fraglich wird es sein, ob die Kommunen unter Berücksichtigung des demografischen Wandels mittelfristig noch in der Lage sein werden, Personal in ausreichender Qualität und Quantität zur eigenständigen Erfüllung vorhalten zu können.
Innovative Bürgerservices scheinen unter Servicegesichtspunkten vorteilhaft um größere Regionale virtuelle Verwaltungseinheiten zu bilden. Obwohl die Vorteile in der rein verwaltungsinternen Kommunikation besonders offenkundig sind, bildet die Regionalisierung der Verwaltungsleistungen heute noch die Ausnahme. Auch in Zusammenhang mit der heutigen IT sollten Bürgern in einer Region in der Lage sein, eine beliebige Servicestelle – z.B. am Arbeitsort – der beteiligten Verwaltungen aufzusuchen, wo ihr Anliegen aufgenommen und an die zuständige Stelle – meist am Wohnsitz des Bürgers – weitergeleitet wird. Die Bearbeitung erfolgt also weiterhin in der vom Gesetz definierten Zuständigkeit, der Bürgerkontakt hingegen wird von territorialen Zuständigkeiten abgelöst. Da sich hiermit zahlreiche rechtliche und organisatorische Fragen verbinden, ist bei der Auswahl einzubringender Aufgaben zuerst ein vglw. restriktionsarmer Verwaltungsaufgabenumfang auszuwählen.
Mit den sog. Bürgerservices im Auftrag und dem damit verbundenen Übergang von lokalen zu regionalen Verwaltungsangeboten wird zu dem die Schaffung einer regionalen Identität unterstützt.
Wie wählt man die Aufgabenumfänge aus, die mit einem Partner Möglichkeiten zur Zusammenarbeit und Leistungsverbesserung bieten?
Grundsätzlich sollte man sich dieser Aufgabenevaluation ohne Vorbehalte nähern. Neben der vorab unabdingbaren gemeinsamen Festlegung von Zielen und Erwartungen, ist auch der Kreis derer, die mit dieser Aufgabe betraut werden sollen, sensibel auszuwählen.
Ziel muss es sein, anhand eines Kriterienkatalogs Aufgabenbereiche zu identifizieren, welche für eine gemeinsame Organisation bzw. Aufgabenerfüllung geeignet bzw. ungeeignet sind. Interkommunale Zusammenarbeit ist immer eine freiwillige Erwägung zur Zusammenarbeit. Daher kann es, abhängig von den detailliert definierten Projektzielen, Aufgabenbereiche geben, die aus Sicht der Entscheidungsträger für eine gemeinsame Aufgabenerledigung nicht geeignet sind oder aus anderen Gründen nicht in Frage kommen. Diese Aufgabe kann man daher in Form einer Kaskade aufbauen, sodass es in jeder Phase möglich ist, Aufgabenbereiche vom weiteren Ablauf auszuschließen, oder aber direkt in die Umsetzung überzuleiten.
Um die Auswahl jedoch nicht rein anhand subjektiver Kriterien oder Empfindungen zu führen, sollte ein gemeinsamer Kriterienkatalog vereinbart werden, welche Erfordernisse IKZ-taugliche Aufgabenbereiche erfüllen oder welche Ausschlusskriterien für nicht IKZ-taugliche Aufgabenbereiche in Frage kommen. Hierbei sollten sowohl sachliche, organisatorische und ggf. kommunalpolitische Kriterien benannt werden.
Um das gesamte Aufgabenportfolio einer Kommunen zu betrachten, können daher mithilfe des Aufgabengliederungsplanes systematisch Einzelabwägungen getroffen werden.
Die nach der Evaluation benannten IKZ-tauglichen Aufgabenbereiche können anschließend einer Potenzialanalyse zugeführt werden, um die Aufgaben nach dem Grad ihrer IKZ-Zielerfüllung einer Umsetzung bzw. Detailbetrachtung durchzuführen.
Neue Herausforderungen können gemeinsam besser gemeistert werden. Auch Verwaltungsaufgaben können Gegenstand zwischengemeindlicher Zusammenarbeit sein, Berührungsängste können dabei die Chance auf eine fruchtbare Kooperation vereiteln.
Aber wer neue Wege gehen will, muss die alten Pfade verlassen – gerne begleiten wir Sie auf dieser Wanderung.
Die wichtigsten Leistungen auf einen Blick
- Ermittlung der Vor- & Nachteile unterschiedlicher Varianten der Zusammenarbeit
- Prüfung der rechtlich-organisatorischen Machbarkeit und deren Auswirkungen
- Aufzeigen der Akzeptanz durch die Bevölkerung
- Validierung möglicher ökonomischer Effekte unterschiedlicher Organisationsmodelle
- Entwicklung von Kommunikationskonzepten
- Einbindung der politischen Gremien, Mitarbeiterschaft, Bürgerinnen & Bürger, Aufsichtsbehörden, Organisationen & Verbände
Sie haben noch Fragen? Kontaktieren Sie uns und wir helfen Ihnen gerne weiter.
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Interkommunale Zusammenarbeit, die auch als interkommunale Kooperation bezeichnet wird, beschreibt zunächst schlicht die Zusammenarbeit von Gebietskörperschaften. Dabei ist die Organisationsform der Gebietskörperschaft zunächst irrelevant. IKZ kann also von Gemeinden, kreisangehörigen oder kreisfreien Städten sowie Kreisen zur Realisierung gemeinsamer Ziele und Aufgaben genutzt werden. Die Strukturen einer Kooperation sind unterschiedlich ausformbar. So kann sie nachbarschaftsbezogen, Stadt-Umland-geprägt oder eher regionalräumlich orientiert sein. Ein regelmäßiges „Einfallstor“ für interkommunale Zusammenarbeit, liegt in der Wahrnehmung wichtiger Aufgaben rund die regionale Raumplanung. Beispielsweise zu nennen sind hier die Regionalpläne. Darüber hinaus entsteht interkommunale Zusammenarbeit auch durch die Bereitstellung technischer Infrastrukturen, beispielsweise im Bereich Ver- und Entsorgung, wie Klärwerke oder die Abfallentsorgung. Aber auch der gemeindeübergreifende Personennahverkehr, der Umweltschutz, im Kulturbereich bspw. in Form von kreisweiten Volkshochschulen sowie im Gesundheitswesen oder der Fürsorge. Aufgrund der zunehmenden Diskussion um werthaltige Arbeitsplätze, den Klimawandel oder den eigenen Flächenverbrauch in der Kommune entstehen zunehmend neue Formen der Kooperation in Form von interkommunalen Gewerbegebieten. Diese Form der Gewerbegebiete werden von mehreren Gebietskörperschaften gemeinsam geplant, entwickelt, besteuert und/oder betrieben.
Ganz grundsätzlich stehen der interkommunalen Zusammenarbeit zahlreiche Rechtsformen zur Verfügung: Diese reicht von der Übertragung der Aufgabenerfüllung an eine Gemeinde mittels Anschlussvertrag/Fusion/Beitritt, über informelle sowie freiwillige Kooperationsformen wie Arbeitsgemeinschaften und Regionalkonferenzen, hin zur gemeinsamen Aufgabenerfüllung im Sinne einer Gesellschaft privaten oder öffentlichen Rechts. Nicht auszuschließen hierbei ist auch die Aufgabenwahrnehmung über besondere Körperschaftsfprmen des öffentlichen Rechts, beispielsweise den Gemeindeverwaltungsverband oder den Zweckverband.
Die rechtlichen Grundlagen der interkommunalen Zusammenarbeit finden sich unter anderem in Artikel 28 GG. Die Speziefierung und Handlungsrahmen sind in den Gesetzen über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG) der Länder geregelt. Aus historischen und strukturellen Gründen sind in manchen Agglomerationen wurden Kommunen qua Landesgesetz über einen Stadt-Umland-Verband zur interkommunalen Zusammenarbeit verpflichtet. Ähnliches gilt allerdings auch für die sogenannten Verbandsgemeinden, deren Aufgabe darin besteht die (Verwaltungs)Fähigkeit der einzelnen kleinen Kommunen zu sichern. Gleichzeitig sollen in der Regel schäfliche Auswirkungen durch eintretende Effekte der Suburbanisierung entgegengewirkt werden.
um schädlichen Auswirkungen der Suburbanisierung entgegenzuwirken. Die Aufgaben jener „Verbände durch Landesgesetz“ sind etwa die gemeinsame Flächennutzungs- oder Regionalplanung oder die gemeinsame Trägerschaft regional bedeutsamer Einrichtungen.
Der hessische Innenminister Peter Beuth bemerkt dazu: „Viele Kommunen stehen vor denselben Herausforderungen und Aufgaben. Interkommunale Zusammenarbeit führt bei ihnen zu Synergieeffekten und ist Ausdruck eines verantwortungsbewussten Umgangs mit personellen und finanziellen Ressourcen.“
Kommunen müssen sich demanch vermehr als Teil eines Netzwerkes verstehen, in dem starke wechselseitige Verflechtungen innerhalb ihrer Region bestehen. Im Sinne des regionalen Gemeinwohls ist es deshalb erforderlich, die isolierte Entwicklung einer einzelnen Gemeinde von einer gesamtregionalen Sichtweise zu überzeugen und auch zu dieser überzugehen. Hierdurch vermeintlich entstehende „Einschränkungen der kommunalen Selbstverwaltung und Selbstbestimmung“ werden in der Regel jedoch durch ein ein mehr an Handlungsflexibilität ausgeglichen.
Zu berücksichtigen bei der Entscheidung, ob interkommunale Zusammenarbeit in welcher Form auch immer angestrebt wird, müssen unterschiedliche Faktoren wie beispielsweise die Bevölkerungsentwicklung, die knappen finanziellen Ressourcen, die technologische Entwicklung und die gestiegenen Erwartungen der Bürgerschaft und der Unternehmen an Art und Qualität kommunaler Leistungen zur Bewertung miteinfließen. Die beständig steigenden Anforderungen an die Kommunen fordern auch die Mitarbeiter znehmend. Gerade deshalb praktizieren viele Landkreise, Städte und Gemeinden seit vielen Jahren in einer Vielzahl von Aufgabenbereichen eine erfolgreiche Interkommunale Zusammenarbeit. Hierbeit meistern viele Gebietskörperschaften den Balanceakt zwischen dem Erhalt der eigenen Leistungs- und Gestaltungsfähigkeit und der Beibehaltung der Eigenständigkeit und eigenen Identität.