Pioniere der Interkommunalen Zusammenarbeit

Herausforderungen

Gestaltungformen

Handlungfelder

Herangehensweise

Exkurs

Strukturen

Formen der Interkommunalen Zusammenarbeit

Egal welches Handlungsfeld für die Interkommunale Kooperation ausgewählt wird, allen gemeinsam muss eine Organisationsform der Zusammenarbeit zu Grunde gelegt werden. Dabei stehen beispielhaft die folgenden vier Organisationsformen zur Verfügung.

Diese Organisationsformen sollten im Hinblick darauf gewählt werden, welche die Zukunftsfähigkeit der Kommunen am besten gewährleisten kann. Zur Bewertung müssen Parameter, die sich auf die kommunalen Rahmenbedingungen auswirken, für einen mittelfristigen Zeitraum untersucht werden. Ziel ist dabei nicht nur die gegenwärtige Situation der Kommunen zu betrachten, sondern gezielt die Formen der Zusammenarbeit als Verbesserung und Weiterentwicklung zu analysieren.

Organisationsform

Bei der Vertiefung der IKZ bleibt die Selbstständigkeit der Kommunen beibehalten. Positiv hervorzuheben ist die hohe Kooperationsflexibilität dieser Organisationsvariante, die beliebig ausgeweitet werden kann.

Der Gemeindeverwaltungsverband ist in seiner Organisationsstruktur und der gemeinsamen Strategieausrichtung weitaus komplexer. Vorteil dieser Variante ist, dass trotz der Zusammenlegung von Organisationsbereichen die Selbstständigkeit der Kommunen und die örtliche Identität der Bürger und Bürgerinnen bestehen bleibt.

Der Begriff des Gemeindeverwaltungsverbands gibt es in Hessen und Baden-Württemberg. In anderen Bundesländern können ähnliche Zusammenschlüsse gefunden werden, die jedoch unter anderem Namen laufen. Beispielsweise wird in Bayern und Thüringen die Bezeichnung Verwaltungsgemeinschaft verwendet und in Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt spricht man von Verbandsgemeinden.

Bei der Fusion von Kommunen zu einer Einheitsgemeinde wird die örtliche Identität verringert, jedoch werden für Bürger neue Leistungsbereiche erschlossen. Die Leistungsfähigkeit der Verwaltung wird gesteigert u.a. durch Spezialisierungseffekte des Personals. Hervorzuheben ist die Flexibilität der Einheitsgemeinde, da nach erfolgreicher Fusion weiterhin die Möglichkeit zur einfachen Erweiterung der IKZ mit anderen Kommunen besteht. Ein „Klein“ und „Groß“ wie bei den anderen Organisationsformen wird hier durch ein „Wir“ ersetzt.

Dass Interkommunale Zusammenarbeit ein immer wichtigeres Thema wird, zeigt die stetig steigende Anzahl an Projekten. Allein in Hessen liegen bereits über 200 Projekte im Bereich der Interkommunalen Zusammenarbeit vor. Viele davon bereits abgeschlossen, aber ebenso viele noch in der Vorbereitung. Das Land Hessen fördert die IKZ finanziell und erleichtert somit den Kommunen die Entscheidung, die teils komplexe Zusammenarbeit anzugehen.

Zukunft gemeinsam gestalten

Die wichtigsten Leistungen auf einen Blick

Unternehmen
  • Ermittlung der Vor- & Nachteile unterschiedlicher Varianten der Zusammenarbeit
  • Prüfung der rechtlich-organisatorischen Machbarkeit und deren Auswirkungen
  • Aufzeigen der Akzeptanz durch die Bevölkerung
  • Validierung möglicher ökonomischer Effekte unterschiedlicher Organisationsmodelle
  • Entwicklung von Kommunikationskonzepten
  • Einbindung der politischen Gremien, Mitarbeiterschaft, Bürgerinnen & Bürger, Aufsichtsbehörden, Organisationen & Verbände
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Interkommunale Zusammenarbeit, die auch als interkommunale Kooperation bezeichnet wird, beschreibt zunächst schlicht die Zusammenarbeit von Gebietskörperschaften. Dabei ist die Organisationsform der Gebietskörperschaft zunächst irrelevant. IKZ kann also von Gemeinden, kreisangehörigen oder kreisfreien Städten sowie Kreisen zur Realisierung gemeinsamer Ziele und Aufgaben genutzt werden. Die Strukturen einer Kooperation sind unterschiedlich ausformbar. So kann sie nachbarschaftsbezogen, Stadt-Umland-geprägt oder eher regionalräumlich orientiert sein. Ein regelmäßiges „Einfallstor“ für interkommunale Zusammenarbeit, liegt in der Wahrnehmung wichtiger Aufgaben rund die regionale Raumplanung. Beispielsweise zu nennen sind hier die Regionalpläne. Darüber hinaus entsteht interkommunale Zusammenarbeit auch durch die Bereitstellung technischer Infrastrukturen, beispielsweise im Bereich Ver- und Entsorgung, wie Klärwerke oder die Abfallentsorgung. Aber auch der gemeindeübergreifende Personennahverkehr, der Umweltschutz, im Kulturbereich bspw. in Form von kreisweiten Volkshochschulen sowie im Gesundheitswesen oder der Fürsorge. Aufgrund der zunehmenden Diskussion um werthaltige Arbeitsplätze, den Klimawandel oder den eigenen Flächenverbrauch in der Kommune entstehen zunehmend neue Formen der Kooperation in Form von interkommunalen Gewerbegebieten. Diese Form der Gewerbegebiete werden von mehreren Gebietskörperschaften gemeinsam geplant, entwickelt, besteuert und/oder betrieben.

Ganz grundsätzlich stehen der interkommunalen Zusammenarbeit zahlreiche Rechtsformen zur Verfügung: Diese reicht von der Übertragung der Aufgabenerfüllung an eine Gemeinde mittels Anschlussvertrag/Fusion/Beitritt, über informelle sowie freiwillige Kooperationsformen wie Arbeitsgemeinschaften und Regionalkonferenzen, hin zur gemeinsamen Aufgabenerfüllung im Sinne einer Gesellschaft privaten oder öffentlichen Rechts. Nicht auszuschließen hierbei ist auch die Aufgabenwahrnehmung über besondere Körperschaftsfprmen des öffentlichen Rechts, beispielsweise den Gemeindeverwaltungsverband oder den Zweckverband.

Die rechtlichen Grundlagen der interkommunalen Zusammenarbeit finden sich unter anderem in Artikel 28 GG. Die Speziefierung und Handlungsrahmen sind in den Gesetzen über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG) der Länder geregelt. Aus historischen und strukturellen Gründen sind in manchen Agglomerationen wurden Kommunen qua Landesgesetz über einen Stadt-Umland-Verband zur interkommunalen Zusammenarbeit verpflichtet. Ähnliches gilt allerdings auch für die sogenannten Verbandsgemeinden, deren Aufgabe darin besteht die (Verwaltungs)Fähigkeit der einzelnen kleinen Kommunen zu sichern. Gleichzeitig sollen in der Regel schäfliche Auswirkungen durch eintretende Effekte der Suburbanisierung entgegengewirkt werden.

um schädlichen Auswirkungen der Suburbanisierung entgegenzuwirken. Die Aufgaben jener „Verbände durch Landesgesetz“ sind etwa die gemeinsame Flächennutzungs- oder Regionalplanung oder die gemeinsame Trägerschaft regional bedeutsamer Einrichtungen.

Der hessische Innenminister Peter Beuth bemerkt dazu: „Viele Kommunen stehen vor denselben Herausforderungen und Aufgaben. Interkommunale Zusammenarbeit führt bei ihnen zu Synergieeffekten und ist Ausdruck eines verantwortungsbewussten Umgangs mit personellen und finanziellen Ressourcen.“

Kommunen müssen sich demanch vermehr als Teil eines Netzwerkes verstehen, in dem starke wechselseitige Verflechtungen innerhalb ihrer Region bestehen. Im Sinne des regionalen Gemeinwohls ist es deshalb erforderlich, die isolierte Entwicklung einer einzelnen Gemeinde von einer gesamtregionalen Sichtweise  zu überzeugen und auch zu dieser überzugehen. Hierdurch vermeintlich entstehende „Einschränkungen der kommunalen Selbstverwaltung und Selbstbestimmung“ werden in der Regel jedoch durch ein ein mehr an Handlungsflexibilität ausgeglichen.

Zu berücksichtigen bei der Entscheidung, ob interkommunale Zusammenarbeit in welcher Form auch immer angestrebt wird, müssen unterschiedliche Faktoren wie beispielsweise die Bevölkerungsentwicklung, die knappen finanziellen Ressourcen, die technologische Entwicklung und die gestiegenen Erwartungen der Bürgerschaft und der Unternehmen an Art und Qualität kommunaler Leistungen zur Bewertung miteinfließen. Die beständig steigenden Anforderungen an die Kommunen fordern auch die Mitarbeiter znehmend. Gerade deshalb praktizieren viele Landkreise, Städte und Gemeinden seit vielen Jahren in einer Vielzahl von Aufgabenbereichen eine erfolgreiche Interkommunale Zusammenarbeit. Hierbeit meistern viele Gebietskörperschaften den Balanceakt zwischen dem Erhalt der eigenen Leistungs- und Gestaltungsfähigkeit und der Beibehaltung der Eigenständigkeit und  eigenen Identität.

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