Pioniere der Interkommunalen Zusammenarbeit
Denn zukunftsfähig zu sein, heißt handlungsfähig zu bleiben.
Wie aber bleibt eine Kommune handlungsfähig und wovon ist es abhängig, ob Entscheider für sich erkennen, dass genau „jetzt“ der Zeitpunkt ist darüber nachzudenken?
Handlungsmaxime ist dabei eigentlich immer die Frage: Können Kommunen eine spezifische Aufgabe oder das ihr übertragene Aufgabenportfolio insgesamt noch in Zukunft leisten?
Als Pioniere der interkommunalen Zusammenarbeit stehen wir Ihnen von der Konzeption bis zur Umsetzung erfolgreich zu Seite.
Auf Grundlage der Entwicklung aktueller Rahmenbedingungen ist grundsätzlich die Frage zu stellen, ob viele Kommunen ohne interkommunale Zusammenarbeit langfristig überhaupt noch zukunftsfähig sein können. Im Spannungsfeld eines zunehmenden Standortwettbewerbs, anhaltender Finanzknappheit, kontinuierlichen Aufgabenzuwachses, veränderter Anforderungen an die lokale Infrastruktur aufgrund des spürbaren demografischen Wandels, etc. müssen Kommunen in größerem Maßstab denken und handeln. Hierbei steht nicht allein der Gedanke an Wirtschaftlichkeit im Vordergrund, sondern vielmehr auch die langfristige Sicherstellung der eigenen Aufgabenerfüllungspflichten.
Die Erkenntnis hieraus ist doch: Wagen Sie „Experimente“ und verlassen ausgetretene Pfade und machen Sie sich bewusst, dass insbesondere den Bürgermeistern beim Gelingen einer Zusammenarbeit eine Schlüsselrolle zufällt.
Die wichtigsten Leistungen auf einen Blick
- Ermittlung der Vor- & Nachteile unterschiedlicher Varianten der Zusammenarbeit
- Prüfung der rechtlich-organisatorischen Machbarkeit und deren Auswirkungen
- Aufzeigen der Akzeptanz durch die Bevölkerung
- Validierung möglicher ökonomischer Effekte unterschiedlicher Organisationsmodelle
- Entwicklung von Kommunikationskonzepten
- Einbindung der politischen Gremien, Mitarbeiterschaft, Bürgerinnen & Bürger, Aufsichtsbehörden, Organisationen & Verbände
Sie haben noch Fragen? Kontaktieren Sie uns und wir helfen Ihnen gerne weiter.
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Interkommunale Zusammenarbeit, die auch als interkommunale Kooperation bezeichnet wird, beschreibt zunächst schlicht die Zusammenarbeit von Gebietskörperschaften. Dabei ist die Organisationsform der Gebietskörperschaft zunächst irrelevant. IKZ kann also von Gemeinden, kreisangehörigen oder kreisfreien Städten sowie Kreisen zur Realisierung gemeinsamer Ziele und Aufgaben genutzt werden. Die Strukturen einer Kooperation sind unterschiedlich ausformbar. So kann sie nachbarschaftsbezogen, Stadt-Umland-geprägt oder eher regionalräumlich orientiert sein. Ein regelmäßiges „Einfallstor“ für interkommunale Zusammenarbeit, liegt in der Wahrnehmung wichtiger Aufgaben rund die regionale Raumplanung. Beispielsweise zu nennen sind hier die Regionalpläne. Darüber hinaus entsteht interkommunale Zusammenarbeit auch durch die Bereitstellung technischer Infrastrukturen, beispielsweise im Bereich Ver- und Entsorgung, wie Klärwerke oder die Abfallentsorgung. Aber auch der gemeindeübergreifende Personennahverkehr, der Umweltschutz, im Kulturbereich bspw. in Form von kreisweiten Volkshochschulen sowie im Gesundheitswesen oder der Fürsorge. Aufgrund der zunehmenden Diskussion um werthaltige Arbeitsplätze, den Klimawandel oder den eigenen Flächenverbrauch in der Kommune entstehen zunehmend neue Formen der Kooperation in Form von interkommunalen Gewerbegebieten. Diese Form der Gewerbegebiete werden von mehreren Gebietskörperschaften gemeinsam geplant, entwickelt, besteuert und/oder betrieben.
Ganz grundsätzlich stehen der interkommunalen Zusammenarbeit zahlreiche Rechtsformen zur Verfügung: Diese reicht von der Übertragung der Aufgabenerfüllung an eine Gemeinde mittels Anschlussvertrag/Fusion/Beitritt, über informelle sowie freiwillige Kooperationsformen wie Arbeitsgemeinschaften und Regionalkonferenzen, hin zur gemeinsamen Aufgabenerfüllung im Sinne einer Gesellschaft privaten oder öffentlichen Rechts. Nicht auszuschließen hierbei ist auch die Aufgabenwahrnehmung über besondere Körperschaftsfprmen des öffentlichen Rechts, beispielsweise den Gemeindeverwaltungsverband oder den Zweckverband.
Die rechtlichen Grundlagen der interkommunalen Zusammenarbeit finden sich unter anderem in Artikel 28 GG. Die Speziefierung und Handlungsrahmen sind in den Gesetzen über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG) der Länder geregelt. Aus historischen und strukturellen Gründen sind in manchen Agglomerationen wurden Kommunen qua Landesgesetz über einen Stadt-Umland-Verband zur interkommunalen Zusammenarbeit verpflichtet. Ähnliches gilt allerdings auch für die sogenannten Verbandsgemeinden, deren Aufgabe darin besteht die (Verwaltungs)Fähigkeit der einzelnen kleinen Kommunen zu sichern. Gleichzeitig sollen in der Regel schäfliche Auswirkungen durch eintretende Effekte der Suburbanisierung entgegengewirkt werden.
um schädlichen Auswirkungen der Suburbanisierung entgegenzuwirken. Die Aufgaben jener „Verbände durch Landesgesetz“ sind etwa die gemeinsame Flächennutzungs- oder Regionalplanung oder die gemeinsame Trägerschaft regional bedeutsamer Einrichtungen.
Der hessische Innenminister Peter Beuth bemerkt dazu: „Viele Kommunen stehen vor denselben Herausforderungen und Aufgaben. Interkommunale Zusammenarbeit führt bei ihnen zu Synergieeffekten und ist Ausdruck eines verantwortungsbewussten Umgangs mit personellen und finanziellen Ressourcen.“
Kommunen müssen sich demanch vermehr als Teil eines Netzwerkes verstehen, in dem starke wechselseitige Verflechtungen innerhalb ihrer Region bestehen. Im Sinne des regionalen Gemeinwohls ist es deshalb erforderlich, die isolierte Entwicklung einer einzelnen Gemeinde von einer gesamtregionalen Sichtweise zu überzeugen und auch zu dieser überzugehen. Hierdurch vermeintlich entstehende „Einschränkungen der kommunalen Selbstverwaltung und Selbstbestimmung“ werden in der Regel jedoch durch ein ein mehr an Handlungsflexibilität ausgeglichen.
Zu berücksichtigen bei der Entscheidung, ob interkommunale Zusammenarbeit in welcher Form auch immer angestrebt wird, müssen unterschiedliche Faktoren wie beispielsweise die Bevölkerungsentwicklung, die knappen finanziellen Ressourcen, die technologische Entwicklung und die gestiegenen Erwartungen der Bürgerschaft und der Unternehmen an Art und Qualität kommunaler Leistungen zur Bewertung miteinfließen. Die beständig steigenden Anforderungen an die Kommunen fordern auch die Mitarbeiter znehmend. Gerade deshalb praktizieren viele Landkreise, Städte und Gemeinden seit vielen Jahren in einer Vielzahl von Aufgabenbereichen eine erfolgreiche Interkommunale Zusammenarbeit. Hierbeit meistern viele Gebietskörperschaften den Balanceakt zwischen dem Erhalt der eigenen Leistungs- und Gestaltungsfähigkeit und der Beibehaltung der Eigenständigkeit und eigenen Identität.