Pioniere der Interkommunalen Zusammenarbeit

Herausforderungen

Gestaltungformen

Handlungfelder

Herangehensweise

Exkurs

Strukturen

Die Herausforderungen der Zukunft schaffen die Kommunen nur gemeinsam

Die Kooperation oder Zusammenarbeit von Kommunen ist ein seit langem praktiziertes Vorgehen. Viele Kommunen stehen bereits heute mit ihren Nachbargemeinden in einem harten Standortwettbewerb, darüber hinaus sorgt die Situation der Kommunalfinanzen dafür, dass vielerorts die Denkblockaden fallen.

Grundsätzlich ist die Frage zu stellen, ob eine Kommune – in der sich verändernden Umwelt – ohne interkommunale Zusammenarbeit langfristig überhaupt noch zukunftsfähig sein kann. Im Umfeld eines zunehmenden Standortwettbewerbs, anhaltender Finanzknappheit, kontinuierlichen Aufgabenzuwachses, veränderter Anforderungen an die lokale Infrastruktur aufgrund des spürbaren demografischen Wandels, etc. müssen Kommunen in größerem Maßstab denken und handeln.

Was also ist Interkommunale Zusammenarbeit? Eine typische Form der interkommunalen Zusammenarbeit gibt es nicht. Auch ist interkommunale Zusammenarbeit mehr als nur die reine Zusammenlegung von Verwaltungseinheiten, wie durch anstehende Gebietsreformen versucht, um größere Einheiten zu schaffen. Interkommunale Zusammenarbeit (IKZ), oder auch Interkommunale Kooperation, ist ein Organisationsinstrument, dessen sich Kommunen bedienen können, um die weitere Aufgabenerfüllung sicherstellen oder Ziele im Rahmen der Haushaltskonsolidierung zu erreichen.

Interkommunale Zusammenarbeit ist in keiner Form typisch, einerseits differenzieren sich die Leistungsbereiche in den Kommunen, anderseits ist die Anzahl der teilnehmenden Kommunen unterschiedlich und die Organisationsform der interkommunalen Zusammenarbeit in vielfältiger Weise gestaltbar.

Grundsätzlich können wir dann – im engeren Sinne – von interkommunaler Zusammenarbeit reden, wenn Kommunen gleich in welcher Form freiwillig gemeinsame Leistungen erbringen oder die Leistungserbringung im kommunalen Verbund von einer der Kommunen übernommen wird.

Für die mögliche Ausgestaltung einer Interkommunalen Zusammenarbeit spielen eine Reihe von organisatorischen und rechtlichen, insb. vergaberechtlichen Rahmenbedingungen eine entscheidende Rolle. Eine idealtypische Beantwortung der Fragen zu Organisation oder Vergaberecht gibt es nicht. Vielmehr ist dies insbesondere abhängig davon:

  • Welche Aufgaben sich in der speziellen Kommune für die Interkommunale Zusammenarbeit eignen?
  • Welche Zielsetzungen werden mit diesem Organisationsinstrument verfolgt? Welche Ziele verfolgt der Partner und sind diese deckungsgleich?
  • Welche Intensität der kommunalpolitischen Steuerung halten wir für diese spezielle Aufgabe für sinnvoll? Welche Rechts- bzw. Organisationsformen eignen sich hierfür?
  • Welche Chancen und Risiken bietet die interkommunale Zusammenarbeit?

Schon in früher Projektphase sind daher eine Reihe von wichtigen – aber für den langfristigen Erfolg wegweisende – Rahmenbedingungen, unter Berücksichtigung der individuellen kommunalen Rahmenbedingungen zu beurteilt und zu entscheiden. 

Die wichtigsten Leistungen auf einen Blick

Unternehmen
  • Ermittlung der Vor- & Nachteile unterschiedlicher Varianten der Zusammenarbeit
  • Prüfung der rechtlich-organisatorischen Machbarkeit und deren Auswirkungen
  • Aufzeigen der Akzeptanz durch die Bevölkerung
  • Validierung möglicher ökonomischer Effekte unterschiedlicher Organisationsmodelle
  • Entwicklung von Kommunikationskonzepten
  • Einbindung der politischen Gremien, Mitarbeiterschaft, Bürgerinnen & Bürger, Aufsichtsbehörden, Organisationen & Verbände
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Interkommunale Zusammenarbeit, die auch als interkommunale Kooperation bezeichnet wird, beschreibt zunächst schlicht die Zusammenarbeit von Gebietskörperschaften. Dabei ist die Organisationsform der Gebietskörperschaft zunächst irrelevant. IKZ kann also von Gemeinden, kreisangehörigen oder kreisfreien Städten sowie Kreisen zur Realisierung gemeinsamer Ziele und Aufgaben genutzt werden. Die Strukturen einer Kooperation sind unterschiedlich ausformbar. So kann sie nachbarschaftsbezogen, Stadt-Umland-geprägt oder eher regionalräumlich orientiert sein. Ein regelmäßiges „Einfallstor“ für interkommunale Zusammenarbeit, liegt in der Wahrnehmung wichtiger Aufgaben rund die regionale Raumplanung. Beispielsweise zu nennen sind hier die Regionalpläne. Darüber hinaus entsteht interkommunale Zusammenarbeit auch durch die Bereitstellung technischer Infrastrukturen, beispielsweise im Bereich Ver- und Entsorgung, wie Klärwerke oder die Abfallentsorgung. Aber auch der gemeindeübergreifende Personennahverkehr, der Umweltschutz, im Kulturbereich bspw. in Form von kreisweiten Volkshochschulen sowie im Gesundheitswesen oder der Fürsorge. Aufgrund der zunehmenden Diskussion um werthaltige Arbeitsplätze, den Klimawandel oder den eigenen Flächenverbrauch in der Kommune entstehen zunehmend neue Formen der Kooperation in Form von interkommunalen Gewerbegebieten. Diese Form der Gewerbegebiete werden von mehreren Gebietskörperschaften gemeinsam geplant, entwickelt, besteuert und/oder betrieben.

Ganz grundsätzlich stehen der interkommunalen Zusammenarbeit zahlreiche Rechtsformen zur Verfügung: Diese reicht von der Übertragung der Aufgabenerfüllung an eine Gemeinde mittels Anschlussvertrag/Fusion/Beitritt, über informelle sowie freiwillige Kooperationsformen wie Arbeitsgemeinschaften und Regionalkonferenzen, hin zur gemeinsamen Aufgabenerfüllung im Sinne einer Gesellschaft privaten oder öffentlichen Rechts. Nicht auszuschließen hierbei ist auch die Aufgabenwahrnehmung über besondere Körperschaftsfprmen des öffentlichen Rechts, beispielsweise den Gemeindeverwaltungsverband oder den Zweckverband.

Die rechtlichen Grundlagen der interkommunalen Zusammenarbeit finden sich unter anderem in Artikel 28 GG. Die Speziefierung und Handlungsrahmen sind in den Gesetzen über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG) der Länder geregelt. Aus historischen und strukturellen Gründen sind in manchen Agglomerationen wurden Kommunen qua Landesgesetz über einen Stadt-Umland-Verband zur interkommunalen Zusammenarbeit verpflichtet. Ähnliches gilt allerdings auch für die sogenannten Verbandsgemeinden, deren Aufgabe darin besteht die (Verwaltungs)Fähigkeit der einzelnen kleinen Kommunen zu sichern. Gleichzeitig sollen in der Regel schäfliche Auswirkungen durch eintretende Effekte der Suburbanisierung entgegengewirkt werden.

um schädlichen Auswirkungen der Suburbanisierung entgegenzuwirken. Die Aufgaben jener „Verbände durch Landesgesetz“ sind etwa die gemeinsame Flächennutzungs- oder Regionalplanung oder die gemeinsame Trägerschaft regional bedeutsamer Einrichtungen.

Der hessische Innenminister Peter Beuth bemerkt dazu: „Viele Kommunen stehen vor denselben Herausforderungen und Aufgaben. Interkommunale Zusammenarbeit führt bei ihnen zu Synergieeffekten und ist Ausdruck eines verantwortungsbewussten Umgangs mit personellen und finanziellen Ressourcen.“

Kommunen müssen sich demanch vermehr als Teil eines Netzwerkes verstehen, in dem starke wechselseitige Verflechtungen innerhalb ihrer Region bestehen. Im Sinne des regionalen Gemeinwohls ist es deshalb erforderlich, die isolierte Entwicklung einer einzelnen Gemeinde von einer gesamtregionalen Sichtweise  zu überzeugen und auch zu dieser überzugehen. Hierdurch vermeintlich entstehende „Einschränkungen der kommunalen Selbstverwaltung und Selbstbestimmung“ werden in der Regel jedoch durch ein ein mehr an Handlungsflexibilität ausgeglichen.

Zu berücksichtigen bei der Entscheidung, ob interkommunale Zusammenarbeit in welcher Form auch immer angestrebt wird, müssen unterschiedliche Faktoren wie beispielsweise die Bevölkerungsentwicklung, die knappen finanziellen Ressourcen, die technologische Entwicklung und die gestiegenen Erwartungen der Bürgerschaft und der Unternehmen an Art und Qualität kommunaler Leistungen zur Bewertung miteinfließen. Die beständig steigenden Anforderungen an die Kommunen fordern auch die Mitarbeiter znehmend. Gerade deshalb praktizieren viele Landkreise, Städte und Gemeinden seit vielen Jahren in einer Vielzahl von Aufgabenbereichen eine erfolgreiche Interkommunale Zusammenarbeit. Hierbeit meistern viele Gebietskörperschaften den Balanceakt zwischen dem Erhalt der eigenen Leistungs- und Gestaltungsfähigkeit und der Beibehaltung der Eigenständigkeit und  eigenen Identität.

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